Den ganzen Makler zum halben Preis!*
✔ das bekommen Sie bei degel-immobilien als Verkäufer
Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen – klar, fair und ohne als Doppelmakler aufzutreten!
Mit unserem zukunftsweisenden Modell nach § 656d BGB teilen Sie die Provisionskosten gerecht und profitieren von maximaler Transparenz und Professionalität.
So heben wir uns deutlich von der Masse ab.
::: WOW - den Makler ganz für sich und nur die Hälfte dafür bezahlen?
✔ Ja, das geht:
Das bedeutet:
✔ Klare Loyalität: Sie können sicher sein, dass wir uns vollständig auf Ihre Ziele konzentrieren – einen guten Verkaufspreis, ein durchdachtes Werbekonzept - wir geben alles für Ihre Immobilie.
✔ Maximale Verhandlungsstärke: Unsere Priorität ist es, für Sie als Verkäufer ein gutes Ergebnis zu erzielen. Käufer treten wir neutral, aber nicht beratend gegenüber.
✔ Vertrauen und Transparenz: Kein Interessenkonflikt, keine Doppelrollen – wir sind zu 100% Ihr Partner.
Hinweis: Sie als Verkäufer sind vollkommen frei in Ihrer Entscheidung, ob Sie die Maklerprovision voll tragen oder bis zur Hälfte auf den Käufer übertragen möchten.
- Für Verkäufer: Lassen Sie sich zeigen, wie Sie mit unserer Provisionsregelung mehr aus Ihrem Verkauf herausholen können.
- Für Käufer: Finden Sie Ihre Traumimmobilie mit fairen und klaren Konditionen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!
✔ Kostensparnis: Bei der normalen alleinigen Interessenwahrung werden sonst meist 7,14 %, inkl. MwSt., als Innenprovision aufgerufen. Sie zahlen bei uns nur die Hälfte der üblichen Gesamtprovision von 7,14 %, inkl. MwSt. - also 3,57 %, inkl. MwSt. - bekommen jedoch 100 % unserer Aufmerksamkeit!
✔ Mehr Attraktivität für Ihre Immobilie: Mit geteilten Kosten bleibt Ihr Angebot auch für Käufer besonders interessant.
✔ Transparenz und Planungssicherheit: Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.
✔ Geringere Absprungrate bei der Anforderung der Unterlagen, da keine Verträge mehr mit den Interessenten geschlossen werden müssen.
✔ Faire Kostenaufteilung: Die Maklerkosten sind für alle transparent und gerecht geregelt.
✔ Attraktive Angebote: Dank der geteilten Kosten wird der Kauf einer Immobilie für Sie finanziell überschaubarer.
✔ Die Interessenten müssen keinen Makler-Vertrag mehr mit uns schließen - wir müssen nicht über das Widerrufsrecht belehren und können so schneller an die Arbeit gehen.
Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten
(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.
(2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.